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Arbeitsplätze in Goldschmiedewerkstatt vermieten: Versicherungen?

Frage

Ich plane Arbeitsplätze meiner Goldschmiedewerkstatt tageweise zu vermieten. Welche Versicherungen wären notwendig, um die Mieter abzusichern? Ist eine Personenabsicherung überhaupt notwendig, wenn man im Mietvertrag die Klausel einbringt, dass die Mieter eigenverantwortlich die Werkstatt nutzen? Ferner möchte ich Kurse anbieten. Ist hier eine Versicherung notwendig? Deckt z.B. eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung diese Bereiche ab?

Antwort

Eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ist für Sie zwingend erforderlich. Sollten Sie Arbeitsplätze in Ihrer Goldschmiedewerkstatt untervermieten, sollten Sie eine solche Versicherung auch von Ihren Mietern verlangen. Verursacht einer Ihrer Mieter einen Schaden, z.B. durch einen Werkstattbrand, so sind erst einmal Sie, als Hauptmieterin, dafür haftbar.

Im Untermietvertrag können Sie regeln, dass Ihre Untermieter für verursachte Schäden haften. Eine solche Vertragsklausel sollten Sie in Ihrem Vertrag aufnehmen. Allerdings nützt Ihnen diese Klausel nichts, wenn im Schadensfall Ihr Untermieter finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden auszugleichen. Im schlimmsten Fall sogar Insolvenz anmeldet. Aus diesem Grund rate ich Ihnen, dass Sie sich den Nachweis von Ihren Mietern über eine vorhandene Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung vorlegen lassen.

Unter Umständen ist auch die Gebäudeversicherung von einer Untervermietung betroffen. Hier sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen bzw., wenn Sie Eigentümerin sind, das Gespräch mit Ihrer Gebäudeversicherung.

Auch für Ihre Kurse sollten Sie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ erstellen. Dort können Sie regeln, dass Sie keine Haftung für selbstverschuldete Verletzungen der Kursteilnehmer und für selbstverschuldete Sachbeschädigungen am Eigentum der Teilnehmer übernehmen. Für Verletzungen bzw. Sachbeschädigungen durch falsche Unterweisung, defekte Arbeitsmittel o.ä. haften Sie weiterhin. Dies können Sie nicht ausschließen.

Sie sollten auf jeden Fall das Gespräch mit Ihrer Berufs- bzw. Betriebs-haftpflichtversicherung suchen und klären ob Goldschmiedekurse in Ihrem Versicherungsumfang mit abgedeckt sind. Ggf. müssen Sie den Versicherungsumfang erweitern.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Im BMWi-Existenzgründungsportal finden Sie alle Adressen - auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.

Quelle: Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH), Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung
Februar 2020

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