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Beratung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz? Berufshaftpflichtversicherung?

Frage

Gerne möchte ich mich als Freiberufler in beratender Funktion im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit, kein Ingenieur) selbständig machen. Meine Leistungen erwäge ich über ein großes Beratungsunternehmen in dessen Namen anzubieten. Hierzu benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung zur Begleichung von Personen- und Sachschäden. Im Rahmen meiner Tätigkeit leiste ich "lediglich" beratende Unterstützung (keine Gutachtertätigkeit) wie es das Arbeitssicherheitsgesetz vorsieht. Welche Berufshaftpflichtversicherung benötige ich hierzu?

Antwort

Zur Beantwortung Ihrer Frage nach der Haftung und einer entsprechenden Police ist es sehr wichtig, dass Sie bitte mit dem Unternehmen abklären, (Sie schrieben, "...in dessen Namen Beratungsleistungen anbieten"), wer denn vor dem Kunden letztendlich der Haftende ist, also

  • erbringen Sie eigenverantwortlich die Beratungsleistungen und der Name des Unternehmens ist quasi nur der Türöffner oder
  • erbringen Sie namens und im Auftrag des Unternehmens Ihre Leistungen?

Im ersten Fall haften Sie, im zweiten - sofern vertraglich nicht irgendwie anders geregelt - das Unternehmen.

Sie benötigen eine Berufshaftpflicht, die vor allem die beratende Funktion abdeckt, insbesondere eine hohe Deckung für Vermögensschäden aufweist. Logisch: die von Ihnen genannten Personen- und Sachschäden sind dann ebenfalls versichert. Sie finden Hinweise zum Deckungsumfang häufig im Internet beschrieben, wenn Sie z.B. nach "Berufshaftpflicht Berater Consultant" etc. suchen.
Schauen Sie also ganz konkret nach einer Vermögensschadens- oder Consulting-Haftpflicht-Versicherung.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Februar 2015

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