Frage
Gerne möchte ich mich als Freiberufler in beratender Funktion im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Qualifikation: Fachkraft für Arbeitssicherheit, kein Ingenieur) selbständig machen. Meine Leistungen erwäge ich über ein großes Beratungsunternehmen in dessen Namen anzubieten. Hierzu benötige ich eine Berufshaftpflichtversicherung zur Begleichung von Personen- und Sachschäden. Im Rahmen meiner Tätigkeit leiste ich "lediglich" beratende Unterstützung (keine Gutachtertätigkeit) wie es das Arbeitssicherheitsgesetz vorsieht. Welche Berufshaftpflichtversicherung benötige ich hierzu?