Antwort
Wenn Sie offiziell als Veranstalterin auftreten, eine Unkostenpauschale vereinnahmen und Gewinnerzielungsabsichten verfolgen, dann müssen Sie dafür ein Gewerbe anmelden.
In jedem Fall sollten Sie auch entsprechende Versicherungen abschließen, denn die private Haftpflichtversicherung deckt mögliche Ansprüche, die aus der Organisation und Durchführung des Eltern-Baby-Treffs entstehen können, nicht ab.
Sie brauchen mindestens eine betriebliche (Veranstalter-)Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, ggf. auch eine betriebliche Rechtschutzversicherung. Private Versicherungen decken grundsätzliche keine Ansprüche aus gewerblichen Tätigkeiten ab. Welche weiteren Versicherungen noch nötig sind, hängen auch von dem Mietvertrag für die Räumlichkeiten ab. Lassen Sie alle Teilnehmer*innen an dem Eltern-Baby-Treff auch Ihre AGB unterschreiben!
Regeln Sie darin bitte zum Beispiel:
- die Aufsichtspflicht,
- Ansprüche hinsichtlich Schäden bzw. Verlust von Garderobe, Wertgegenständen (Handtaschen, Schirme, Kinderwägen etc.) und Gegenständen,
- Ansprüche bei Verletzungen der Kinder,
- stellen Sie sicher, dass Sie für den Zeitraum der Veranstaltung das Hausrecht ausüben dürfen,
- die Zahlungsmodalitäten der Teilnahmegebühr (Vorauszahlung, Barzahlung)
- Stornofristen (wann dürfen Sie die Veranstaltung absagen - wann darf der Teilnehmer/die Teilnehmerin absagen)
- Rückzahlungen bei Veranstaltungsabsage und Rückzahlungen bei (kurzfristiger) Stornierung eines Teilnehmers/einer Teilnehmerin
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Dezember 2019
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