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Fitnesskurse anbieten: Berufshaftpflichtversicherung?

Frage

Ich möchte im Nebenerwerb (ich arbeite im öffentlichen Dienst in Teilzeit) Fitnesskurse für Mütter mit Babies anbieten. An zwei Tagen in der Woche je eine Stunde. Im Monat würde ich maximal 400 Euro dazu verdienen. Brauche ich eine Versicherung, falls den Teilnehmern etwas passiert, oder sind diese eigenverantwortlich?

Antwort

JA - Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung - diese nennt sich Berufshaftpflicht für Fitnesstrainer und kostet auch nicht sehr viel.

Dennoch - unabhängig vom Preis - ist sie notwendig, unverzichtbar. Als selbstständige Fitnesstrainerin - egal ob hauptberuflich oder im Nebenerwerb - arbeiten Sie eng mit Menschen zusammen. Egal, ob es sich um einen Aerobic- oder Pilates-Kurs handelt oder auch - wie von Ihnen beschrieben, Fitnesskurse für Mütter mit Babies, das Wohl und die Sicherheit Ihrer Kunden liegen Ihnen am Herzen. Was aber passiert, wenn sich beispielsweise eine Teilnehmerin aufgrund falscher Instruktionen verletzt? Die Folge sind Arztbesuche, eventuell Verdienstausfälle oder im schlimmsten Fall sogar ein bleibender Schaden. Für Sie als Trainerin ist eine Versicherung, die im Schadensfall haftet, deshalb von großer Wichtigkeit. Denn: Die Kosten für Behandlung und Schmerzensgeld müssen ansonsten Sie tragen und ohne Versicherungsschutz von Ihrem Privatvermögen bezahlen.

Diese Schäden deckt eine Haftpflicht für Trainer ab

Beispiel: Ein Fehler bei der Geräteeinweisung oder ein kurzes Wegsehen bei den Anfängern im Schlingentraining - schon ist ein Unfall passiert und ein Teilnehmer/Mitglied hat Schaden genommen. Oder auch folgendes Beispiel: Eine Gymnastiktrainerin führt eine Übung vor einer Gruppe Jugendlicher durch. Eine Teilnehmerin führt die Übung falsch aus und verletzt sich dabei. Die Eltern geben der Trainerin die Schuld, mit dem Vorwurf, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Die Haftpflichtversicherung unterstützt sie dabei, die Schuldfrage zu klären. Berechtigte Ansprüche werden von der Versicherung getragen, unberechtigte abgewehrt. Haben Sie als Trainer eine Berufshaftpflicht abgeschlossen, können Sie tief durchatmen. Denn diese Versicherung deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden Dritter ab. Fallen Schmerzensgeld, Arztrechnungen oder auch Aufwendungen für beschädigtes Eigentum eines Kunden an, übernimmt sie alle anfallenden Kosten, wenn Sie den Schaden verursacht haben. Wichtig ist, dass alle Tätigkeiten versichert sind, die Sie als Fitnesstrainerin ausführen. So können Sie beispielsweise das Abhalten von Kursen, Outdoor-Aktivitäten wie Wandertouren oder die Einweisung an Trainingsgeräten individuell versichern. Auch verlorene Schlüssel beziehungsweise Schlüsselkarten der Trainingsstätten können Sie optional in Ihren Versicherungsschutz mit einschließen.

Wichtig: Als Trainer kommt es sehr häufig vor, dass Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die Sie in Wirklichkeit gar nicht verschulden. Zum Beispiel: Ein Kursteilnehmer verletzt sich, ohne dass Sie die Möglichkeit gehabt hätten, die Verletzung zu verhindern. In solchen Fällen prüft die Berufshaftpflicht für Trainer den Haftungsanspruch und hilft Ihnen, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

Sie sehen an diesen Beispielen wie wichtig solch eine Police ist.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
Oktober 2015

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