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Freiberufliche Schwimmtrainerin: Versicherungen?

Frage

Ich bin als freiberufliche Schwimmtrainerin für Kinder tätig und habe eine Berufshaftpflichtversicherung und eine private Unfallversicherung. Welche weiteren Versicherungen würden Sie spezifisch für die Tätigkeit als freiberufliche Schwimmtrainerin empfehlen?

Antwort

Für die berufliche Tätigkeit als Schwimmtrainerin sehe ich keine Notwendigkeit weitere Versicherungen abzuschließen.

Aber zu Ihrer Person und die Frage der Altersversorgung: Haben Sie mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt, ob Sie aus dieser beruflichen Tätigkeit heraus beitragspflichtig sind?
Grundlage ist das Sozialgesetzbuch SGB VI, § 2 Selbständig Tätige.

Ich zitiere: Versicherungspflichtig sind selbständig tätige
1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, ...

Und die Deutsche Rentenversicherung fasst den Begriff "Lehrer" hierbei dergestalt auf, dass man ausbildet, jemandem etwas bei bringt, unterrichtet etc. und das ist ja genau Ihre Tätigkeit.

Sofern Sie hauptberuflich tätig sind, entsteht nach meiner Auffassung die Rentenversicherungspflicht - anders kann es aussehen, wenn Sie nebenberuflich tätig sind und lediglich geringe Einkünfte haben. Klären Sie das bitte, sofern noch nicht erfolgt.

Quelle:
Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
November 2015

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