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GbR im Nebenerwerb: Versicherungen?

Frage

Wir betreiben eine GbR im Nebenerwerb (seit 01/14) und vermitteln Unterkünfte und Tennistraining im Paket. Welche Versicherungen sind dazu erforderlich? Ist eine Insolvenzversicherung notwendig?

Antwort

Wenn Sie ohne Büro/Ladengeschäft arbeiten, sehe ich für Sie hauptsächlich eine klassische Vermögensschaden-Haftpflicht-Police als notwendig und sinnvoll an.

Was sind Vermögensschäden?
Sie haben bei Ihrer Vermittlungstätigkeit vieles zu berücksichtigen: wie Reisedaten zu verarbeiten, Zahlungsein- und -ausgänge zu verwalten und diverse Fristen einzuhalten. Sie als Einzelner wie auch das gesamte Team haften verschuldensunabhängig (GbR: einer für alle, alle für einen) für den Erfolg der Vermittlertätigkeit. Als Reisevermittler nehmen Sie quasi eine Mittelstellung zwischen Reiseteilnehmer und Anbieter (hier: Unterkünfte, Tennistrainer) ein.

Der mit dem Kunden geschlossene Vermittlungsvertrag wird rechtlich als Werkvertrag qualifiziert und hat für Sie als Reisevermittler eine Fülle von Informations-, Beratungs- und Sorgfaltspflichten zur Folge wie z.B.
- Erteilen von Auskünften zu Reiseleistungen
- Weiterleitung von Zahlungen an den Reiseveranstalter
- Weitergabe von Reiseunterlagen an den Reiseteilnehmer
- ggfs. Auskünfte zu Pass-, Einreise und Visabestimmungen oder Devisenvorschriften
- Hinweise zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
- Hinweise zu Reisekranken- und Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Exemplarisch einige Schadenbeispiele:
- Ein Reisebüro vermittelt eine Kreuzfahrt für 6.000 Euro. Der Kunde wünscht zusätzlich eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, die durch einen Fehler des Reisebüromitarbeiters nicht abgeschlossen wurde.
- Durch ein Versehen wird dem Kunden eine falsche Reisezeit mitgeteilt. Der Kunde reist an, die Zimmer sind aber alle belegt. Der Kunde verlangt Schadensersatz.

Der Versicherungsschutz wird für den Fall gewährt, dass der Versicherungsnehmer wegen eines bei der Ausübung seiner Vermittlertätigkeit begangenen Verstoßes von einem Kunden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Versichert sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Informations-, Beratungs- und Sorgfaltspflichten.

Insolvenzversicherung
Die ist für jeden Reiseveranstalter seit 1994 Pflicht. Sind Sie denn klassischer Reiseveranstalter? Arbeiten Sie mit den klassischen Sicherungsscheinen, wie es auch die Reisebüros tun?

Quelle:
Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
März 2014

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