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Haftpflichtversicherung für Musikband?

Frage

Ich habe eine Anfrage zum Thema Haftpflichtversicherung für eine GbR (Musikband). Wir befinden uns im Gründungs- bzw. Anfangsstadium einer nebenberuflich tätigen Musikband, die mit fünf Musikern und einem Techniker als GbR gegründet wurde. Das notwendige Equipment wird bei den Veranstaltungen i.M. zu 80% angemietet.

Wir möchten die durch die GbR bedingte Haftung mit unserem kompletten Privatvermögen bei unseren Auftritten durch eine Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht abfangen. Ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung dafür die geeignete und richtige Lösung? Im Expertenforum habe ich gelesen, dass Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht nur unterschiedliche Bezeichnungen einer identischen Versicherung seien. Dass kann ich nicht ganz glauben, da eine Betriebshaftpflicht ja wohl unabhängig von den in der GbR eingesetzten Berufen (Musiker/Techniker) ist und doch wohl auch den Einsatz eines kurzfristig zu einem Auftritt hinzukommenden Nicht-GbR Musikers, Technikers oder einer anderen Servicekraft abdecken würde. Oder liege ich damit falsch?

Antwort

Grundsätzlich stellt sich mir die Frage: wenn Sie (fast) alles an Equipment mieten, wofür wollen Sie denn dann noch haften müssen? Denn mit der Mietzahlung ist meist auch das Risiko des Defektes oder Diebstahls abgegolten. Also: der Vermieter ist dann dran.
Oder anders formuliert: welche Schäden könnten Sie denn bei den Auftritten anrichten?

Ihre zweite Frage hinsichtlich der Begriffe: Grundsätzlich decken beide Policen - Berufs- wie Betriebshaftpflicht - die Sach- oder Personenschäden in Ausübung Ihres Jobs. Bei der Betriebshaftpflicht kommt doch hinzu, dass es eine Betriebsstätte (ein Lager, einen Shop, ein Büro oder Ähnliches) gibt. Eine Berufs- wie auch Betriebshaftpflicht kann immer eine oder auch mehrere Personen umfassen, das kann ganz individuell vereinbart werden.

Quelle:
Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
financial consultant
Strategieberatung, Training
Oktober 2014

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