Frage
Ich habe eine Anfrage zum Thema Haftpflichtversicherung für eine GbR (Musikband). Wir befinden uns im Gründungs- bzw. Anfangsstadium einer nebenberuflich tätigen Musikband, die mit fünf Musikern und einem Techniker als GbR gegründet wurde. Das notwendige Equipment wird bei den Veranstaltungen i.M. zu 80% angemietet.
Wir möchten die durch die GbR bedingte Haftung mit unserem kompletten Privatvermögen bei unseren Auftritten durch eine Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht abfangen. Ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung dafür die geeignete und richtige Lösung? Im Expertenforum habe ich gelesen, dass Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht nur unterschiedliche Bezeichnungen einer identischen Versicherung seien. Dass kann ich nicht ganz glauben, da eine Betriebshaftpflicht ja wohl unabhängig von den in der GbR eingesetzten Berufen (Musiker/Techniker) ist und doch wohl auch den Einsatz eines kurzfristig zu einem Auftritt hinzukommenden Nicht-GbR Musikers, Technikers oder einer anderen Servicekraft abdecken würde. Oder liege ich damit falsch?