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Haftpflichtversicherung für Musikband?

Frage

Ich habe eine Frage zum Thema: Haftpflichtversicherung für eine GbR (Musikband) Wir befinden uns im Gründungs- bzw. Anfangsstadium einer nebenberuflich tätigen Musikband, die mit 5 Musikern und einem Techniker als GbR gegründet wurde.

Das notwendige Equipment wird bei den Veranstaltungen i.M. zu 80% angemietet. Wir möchten die durch die GbR bedingte Haftung mit unserem kompletten Privatvermögen bei unseren Auftritten durch eine Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht abfangen. Ist eine Betriebshaftpflicht-Versicherung dafür die geeignete und richtige Lösung? Im BMWi-Expertenforum habe ich gelesen, dass Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht nur unterschiedliche Bezeichnungen einer identischen Versicherung seien. Dass kann ich nicht ganz glauben, da eine Betriebshaftpflicht ja wohl unabhängig von den in der GbR eingesetzten Berufen (Musiker/Techniker) ist und doch wohl auch den Einsatz eines kurzfristig zu einem Auftritt hinzukommenden Nicht-GbR Musikers, Technikers oder einer anderen Servicekraft abdecken würde. Oder liege ich damit falsch?

Antwort

Richtig ist es, dass die Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit ihrem Privatvermögen für alle Inanspruchnahmen der Gesellschaft haften. Wenn Sie dies nicht möchten, sollten Sie für Ihre Musikband eine andere Rechtsform wählen, z.B. eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), also eine sogenannte Mini-GmbH, bei der Sie die Höhe des Geschäftskapitals frei wählen können, aber jährlich einen Teil des Gewinns in die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage einzahlen würden.

Mit dem Betrieb einer Band sind zahlreiche Risiken verbunden, die finanzielle Folgen auch für Ihr Privatvermögen auslösen können. Im ersten Schritt müssten Sie eine Aufstellung aller typischen Hauptgefahren anfertigen, dies gegebenenfalls zusammen mit einer Anwaltskanzlei oder einen Versicherungsmakler. Zu denken ist beispielsweise an Personen- und Sachschäden, Vandalismus, Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt etc. bei den Auftritten, finanzielle Probleme, wenn Kompositionen Ihrer Band die Rechte anderer Komponisten verletzen und Ihre GbR auf Zahlung und/oder Unterlassung verklagt wird, weitere Schäden sind Vertragsverletzungen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder aus Verschulden einen Konzertauftritt nicht wahrnehmen können oder wollen, so dass Vertragsstrafen ausgelöst werden und/oder Sie auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Soweit Sie einen Saal für einen Auftritt anmieten, ist auch für die Security zu sorgen, auch dabei können Schadensfälle auftreten. Risiken für Gelegenheitsmusiker in Ihrer Band sind sicher auch ein wichtiges Thema, Sie müssen klären, was zu veranlassen ist, damit auch diesbezüglich ein möglichst weitgehender Versicherungsschutz besteht, z.B. jeden Gelegenheitsmusiker immer namentlich vor dem Auftritt der Versicherung anzeigen. Vielfältige sonstige Konstellationen sind denkbar. Wichtig ist sicher auch eine Rechtschutzversicherung für die Bezahlung von Anwalts- und Gerichtskosten für die Vertretung Ihrer Interessen, diese deckt z.B. den Fall ab, dass das von Ihnen für die Auftritte jeweils angemietete Equipment schadhaft ist. So können Sie sich dann bei Vertragsverletzungen vom Equipmentvermieter oder bei sonstigen Vertragsverletzungsereignissen und Schadensfällen aller Art immer sehr gut wehren und Ihre Rechtschutzversicherung trägt die Kosten dafür.

Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, eine Rechtschutzversicherung und weitere sinnvolle Versicherungen werden von vielen Versicherern angeboten, Sie sollten sich Angebote speziell für Ihren Bedarf als Band von verschiedenen Versicherern einholen und den Inhalt und den Umfang des Eintritts im Schadens- und Vertragsverletzungsfall sehr genau prüfen, auch alle kleingedruckten Versicherungsbedingungen und Risikoausschlüsse sollten Sie analysieren und dann überlegen, welches Paket zu welchem Preis Ihren praktischen Bedarf am Besten abdeckt. Erfahrungsgemäß sind viele Bereiche in der Praxis auch überhaupt nicht versicherbar. Auch dazu sollten Sie sich konkret beraten lassen.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Oktober 2014

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