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Hebamme und Heilpraktikerin: Haftpflichtversicherung?

Frage

Ich möchte mich als Hebamme und Heilpraktikerin selbstständig machen. Dabei soll die Heilpraktiker-Tätigkeit ca. 80% betragen. Wie sieht es mit der Haftpflicht für beide Heilberufe aus?

Antwort

Sie benötigen für beide Tätigkeiten eine Berufshaftpflichtversicherung! Wichtig ist, dass Sie den Umfang Ihrer Tätigkeiten genau so beschreiben, dass also die Hebammentätigkeit untergeordnet ist (vom Zeitlichen wie vermutlich auch vom Finanziellen). Möglicherweise kann man dies in einer Police bündeln, ist aber eher ungewöhnlich. Hier kommt es auf die Flexibilität der Versicherungsgesellschaften an. Berufsverbände geben Ihnen bestimmt einen ersten Hinweis.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
März 2018

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