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Kleingewerbe gründen: Kfz-Versicherung informieren?

Frage

Ich werde mich als Fitnesstrainer als Kleingewerbe (Nebeneinkommen) selbständig machen. Muss ich in dem Bereich bei meiner Kfz-Versicherung eine Änderungsanzeige machen, dass ich das Auto auch gewerblich nutze? Oder muss das nur sein, wenn man eine hauptberufliche Selbständigkeit ausübt? Was können mir evtl. für Nachteile entstehen?

Antwort

JA, ich würde es vorsichtshalber der Autoversicherung mitteilen. Selbst wenn sicherlich keine neue „Gefahr“ dadurch besteht, denn eine nebenberufliche Tätigkeit ist ja auch dadurch gekennzeichnet, dass durchschnittlich regelmäßig nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich gearbeitet wird, (so dass Sie also gar nicht so viel Zeit auf das Autofahren verwenden können), liegt doch - in den Augen der Versicherungsgesellschaft - ein anderes „Risiko“ vor. Und es sind sozusagen Ihre „Pflicht“, jegliche Risikoveränderung mitzuteilen (selbst wenn sich aus unserer Sicht gar nichts ändert).

Ich gehe davon aus, dass es beim bisherigen Beitrag bleibt, es sei denn, Sie würden tatsächlich objektiv deutlich mehr Kilometer fahren, dann könnte es etwas teurer werden.

Ein Nachteil könnte sein, wenn Sie es nicht melden, dass es bei einem Schadenfall zu einem Abzug kommen könnte. Wohlgemerkt: könnte. Deshalb: einfach und formlos der Versicherung mitteilen, dass Sie den Pkw zukünftig für eine nebenberuflicher Tätigkeit nutzen, keine Personentransporte damit durchführen, sondern lediglich zu Ihren Fitnesseinsätzen fahren.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
April 2016

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