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Lehrer- oder Betriebshaftpflichtversicherung?

Frage

Sie haben mir zu einer Lehrerhaftpflichtversicherung geraten. Im Mietvertrag ist leider keine Versicherung für den Fall der Sachbeschädigung mit eingeschlossen, im Gegenteil, ich hafte im Schadensfalle. Eine Miethaftpflicht versichert nur eventuelle Schäden am Mietraum bzw. Inventar. Als Lehrer habe ich eine Aufsichtspflicht, bräuchte deshalb also die von Ihnen angeratene Lehrerhaftpflicht, falls ein Schüler sich selbst verletzt (wenn er z.B. unglücklich vom Stuhl fällt). Nun hat mir eine Versicherung den Vorschlag einer Betriebshaftpflichtversicherung gemacht, die natürlich noch viel mehr absichert, was ich gar nicht nötig habe. Aber ich weiß sonst auch keinen Rat, wie ich Lehrerhaftpflicht und Miethaftpflicht in einem „Versicherungspaket“ zusammen abschließen kann. Der Abschluss zweier Versicherungen wird für mich als Einzelperson mit einem Jahreseinkommen von höchstens 10.000 Euro viel zu teuer.

Antwort

Vom Grunde her ist der Begriff „Betriebshaftpflichtversicherung“ der richtige. Und leider kann man unter diesem Oberbegriff auch ganz viel Versicherungsschutz packen, den Sie vielleicht gar nicht benötigen, Und das macht es dann teuer.

Aber: Ihr Versicherungsschutz muss nicht teuer sein, denn Sie benötigen nur:

  • Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Schlüsselrisiko
  • Miethaftpflichtschäden (also Sachschäden an den gemieteten Räumen).

Wenn Sie über die Suchmaschinen im Internet ganz konkret nach „Haftpflichtversicherung Musiklehrer“ suchen, werden Sie - nach diversen Anzeigen/Einträgen auch bald auf speziellere und spezialisierte Anbieter stoßen, die - als Versicherungsmakler tätig - die Zielgruppe der Musiker mit bestimmten sehr guten Konditionen versichern. Ich habe es soeben selbst überprüft.

Aus Datenschutzgründen dürfen und wollen wir keine konkreten Webseiten oder Anbieter nennen, denn Sie erwarten schließlich neutrale und unabhängige Informationen von uns. Aber ich kann Ihnen versichern, dass Sie solch eine Berufshaftpflicht-Police für 100 Euro im Jahr erhalten können.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
April 2018

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