Antwort
Meiner Meinung nach handelt es sich um unterschiedliche Tätigkeiten:
- Als Hausmeister sind Sie vor allem mit der Pflege, Wartung und mit Kleinreparaturen beschäftigt;
- die Vermarktung von Immobilien ist eine zulassungspflichtige Tätigkeit und bedarf einer Erlaubnis nach § 34 c GewO.
Selbstverständlich können Sie beides anbieten, sollten dann aber auch für beide Tätigkeiten getrennte Versicherungen abschließen.
Auf alle Fälle benötigen Sie - egal ob Hausmeisterservice oder Immobilienvermarktung - eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese bieten alle namhaften Gesellschaften hier in Deutschland an. Auch über das Internet finden Sie bereits Vergleichsportale und gute Hinweise zum Versicherungsschutz.
Bei der Frage nach der Vermarktung des eigenen Ferienhauses sehe ich prinzipiell keine gewerbliche Tätigkeit; dies müsste Ihnen Ihr ortsansässiges Finanzamt und auch das Gewerbeamt sicher so bestätigen. Vermarkten Sie es jedoch zusammen mit anderen Häusern, dann ja! Denn dann geht es um Zusatzeinkünfte, die Sie auch steuerlich ansetzen müssen.
Und keine Ihrer privaten Versicherungen, weder die Haftpflicht- noch die Hausratversicherung, wird für die Schäden am privaten Ferienhaus durch Mieter aufkommen, denn Sie vermieten ja, um zusätzliche Einkünfte zu erzielen und damit bewegen Sie sich außerhalb des privat genutzten Bereiches. Anders sieht es aus, wenn Sie das Ferienhaus gelegentlich Ihren Bekannten/Freunden unentgeltlich überlassen und diese dann für eventuelle Schäden aufkommen müssen.
Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Oktober 2018
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