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Versicherungen für Schülerferienprogramme?

Frage

Als Selbständiger möchte ich Schülerferienprogramme anbieten, die teilweise auch im Freien stattfinden. Welche Absicherungen benötige ich dafür?

Antwort

Verreisen Sie auch mit den Jugendlichen? Weil Sie dann nämlich in die Nähe des „Reiseveranstalters“ geraten und dann recht umfangreichen Versicherungsschutz benötigen.

Bieten Sie jedoch die Ferien-Programme am Wohnort an, ist zuallererst eine Berufshaftpflichtversicherung notwendig, die Sie davor schützt, dass entstandene Personen- und Sachschäden aus Ihrer Tasche gezahlt werden müssen. Da Sie ja auch eine hohe Verantwortung haben (Stichwort Betreuung und Beaufsichtigung), muss dieses Risiko besonders hoch abgedeckt sein, ich denke hier an Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro.

Falls Sie Räumlichkeiten nutzen, muss der Versicherungsschutz in den Räumen geklärt sein. Meist hat der Vermieter der Räume (Beispiel Jugendheim etc.) eine entsprechende Haftpflichtversicherung, fragen Sie aber lieber sicherheitshalber noch einmal nach.

Und wenn Sie mit den Jugendlichen per gemieteten Bus irgendwohin fahren, sind Sie für die Sicherheit verantwortlich. Also nicht selber fahren, sonder professionell einen Subunternehmer beauftragen.

Das wären die Stichworte zum Versicherungsschutz.

Nun zu Ihrer Frage, welche Versicherungen Sie benötigen:

  • Zu aller erst eine Betriebshaftpflichtversicherung, damit mögliche Schäden, durch Sie selbst oder durch Ihre Mitarbeiter ausgelöst, gedeckt sind. Damit Sie hier das passende Produkt erhalten, sprechen Sie bitte mit einem auf Gewerbeversicherungen spezialisierten Mitarbeiter einer Gesellschaft oder einem entsprechenden Makler.
    Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme, was die Vermögensschäden anbelangt, damit eventuelle Regressforderungen Ihrer Geschäftskunden (Beispiel: Umsatzverlust durch fehlerhaftes Nachbearbeiten Ihrerseits) auch abgedeckt sind.
  • Dann haben Sie bestimmt schon daran gedacht, Ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu versichern, damit Arbeits- und Wegeunfäller gedeckt sind.
  • Der Betriebsinhalt: Waren, Vorräte, Maschinen, Einrichtung, etc. wird durch eine entsprechende Police gedeckt, sie ist fast so etwas wie die „Hausratversicherung“, nur für den Betrieb.
  • Und sollte z.B. durch einen Brand- oder Wasserschaden das Arbeiten für einige Tage nicht möglich sein, kann durch eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung der Umsatzverlust aufgefangen werden.

Das nur in Kürze - das wären aus meiner Sicht die wesentlichen Policen.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
April 2016

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