Frage
Ich möchte mich als Yogalehrerin selbständig machen und in diesem Zusammenhang gerne wissen, wie ich mich und die Kursteilnehmer am besten absichern kann. Ich freue mich sehr auf Ihre Information.
Ich möchte mich als Yogalehrerin selbständig machen und in diesem Zusammenhang gerne wissen, wie ich mich und die Kursteilnehmer am besten absichern kann. Ich freue mich sehr auf Ihre Information.
1.a) Berufshaftpflichtversicherung
Häufig verlangen Studios und Schulen, dass die Yogalehrenden eine solche Versicherung vorweisen können. Dabei geht es weniger um das Verletzungsrisiko, das ist nämlich im Yoga-Unterricht ziemlich gering. Aber auf die Brille einer Teilnehmerin, die diese neben ihrer Matte abgelegt hat, ist mal schnell getreten. Und dann ist die Haftung klar: Der Yogalehrende muss selber zahlen – oder kann diesen Schaden seiner Berufshaftpflicht melden, die ihn übernimmt. Umgekehrt kann die Versicherung auch gegen unberechtigte Ansprüche vorgehen. Ein Beispiel dazu aus der Praxis: Eine Teilnehmerin an einem Kurs reklamierte Rückenschmerzen durch den Yoga-Unterricht. Wie sich dann herausstellte, hatte sie aber am Tag nach dem Kursabend bei einem Umzug geholfen und sich dabei verhoben. Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung haben, so wenden Sie sich an Ihre Versicherung und "wandeln" Ihren privaten Vertrag um in eine "Berufshaftpflichtversicherung mit privater Haftpflicht", dabei bleiben ggfs. (Ehe)Partner und Kinder weiterhin mitversichert. Die Risikoeinstufung bei der Versicherung sollte "Lehrer" sein. Der Jahresbeitrag liegt zwischen 120 und 180 Euro.
1.b) Betriebshaftpflichtversicherung
Wenn Sie ein Studio betreiben und dort nicht allein unterrichten, sollten Sie überlegen, die Haftung für Schäden durch den Studiobetrieb zu versichern. Denn das Stolpern eines Teilnehmers über einen Mattenstapel oder ein herumliegendes Kabel, der rutschige Flur oder Ähnliches kann dann eventuell zur Haftung des Studios und nicht mehr des einzelnen Lehrenden führen. Der Jahresbeitrag für eine Betriebshaftpflichtversicherung kann zwischen 150 und 300 Euro liegen, je nach Größe und Nutzung des Studios.
1.c) Betriebsinhaltsversicherung
Diese ist die betriebliche Variante der privaten Hausratversicherung und tritt ein bei Schäden durch Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser usw. Schätzen Sie die Risiken rund um Ihr Studio ab und entscheiden dann. Denn Umfang und Leistung der Betriebsversicherung können Sie mitbestimmen, und dementsprechend ergeben sich Kosten ab ca. 150 Euro aufwärts.
2. Krankenversicherung & Rente
2.a) Krankenversicherungspflicht
In Deutschland muss seit 2008 jeder Bürger krankenversichert sein. Das sind Sie wahrscheinlich auch. Dann geht es weiter.
Situation 1: Sind Sie familienversichert, d.h. sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse über die Kasse Ihres Ehegatten versichert? Haben Sie kein eigenes Einkommen außer einem Minijob bzw. Ihrer zukünftigen Yoga-Selbständigkeit, vielleicht sogar als Teilzeit-Selbständigkeit? Dann dürfen Sie mit Ihrem Yoga-Unterricht in einem Jahr einen maximalen Gewinn von 4.740 Euro (= 395 Euro mtl. x 12) erwirtschaften, um weiterhin (kostengünstig) in der Familienversicherung zu bleiben. Liegt Ihr Gewinn darüber, so sprechen Sie mit Ihrer Kasse. Sollte bei einer späteren Prüfung eine Versicherungspflicht festgestellt werden, so können die Krankenkassen Beiträge auch noch nachträglich einziehen. Da können schnell größere Summen zusammenkommen.
Situation 2: Beziehen Sie selbst eigenen Lohn bzw. Gehalt, von dem Ihre Krankenkassenbeiträge abgezogen werden? Dann achten Sie darauf, dass das Verhältnis von Brutto-Jahreslohn zu Ihrem Jahresgewinn aus dem Yoga-Unterricht ausgewogen ist. Was das für Ihre konkrete Situation bedeutet, besprechen Sie am besten mit Ihrem Fachberater bei Ihrer Krankenkasse. Bis zu 4.740 Euro Jahresgewinn sind Sie auch mit eigenem Lohn "auf der sicheren Seite". Meistens können Sie auch einen höheren Gewinn erzielen, ohne dass eine zusätzliche Krankenversicherungspflicht entsteht. Lassen Sie sich beraten, so kennen Sie frühzeitig Ihre Situation und können entsprechend handeln.
2.b) Rentenversicherungspflicht
Laut SGB Sozialgesetzbuch sind "selbstständige Lehrer" in Deutschland rentenversicherungspflichtig. Im aktuellen Paragraph 2.1 im 6. Sozialgesetzbuch steht: "Versicherungspflichtig sind selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen …"
Unabhängig davon, ob Sie über Ihren Lohn bereits Beiträge zur Rentenversicherung abführen: Sobald Ihr Jahresgewinn durch (Yoga-)Unterricht höher liegt als 5.400 Euro (das ist die Geringfügigkeitsgrenze, auch als Minijob-Regelung bekannt; rechne 450 x 12 = 5.400 Euro), müssen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung melden und – genau! – ein Formular ausfüllen. Alle Informationen dazu finden Sie auf www.deutsche-rentenversicherung.de (www). Wenn Sie die Suchfunktion auf der Seite nutzen, geben Sie "Pflichtversicherung" oder "V020" ein (Letzteres ist die Formular-Nummer, Ordnung muss sein). So kommen Sie am schnellsten zu den Informationen.
Der Gesetzestext zeigt aber auch, wie Sie ohne Rentenversicherungspflicht selbstständig sein können. Sie müssten für den Bereich des Unterrichts jemanden sozialversicherungspflichtig einstellen, d.h. Sie zahlen ihm mehr als 450 Euro im Monat als Lohn. Das kann eine Bürohilfe sein oder jemand, der Ihnen die Werbung macht oder Ihr Studio in Ordnung und sauber hält. Wenn das für Sie ein Thema ist, so sprechen Sie es am besten mit einem Steuerberater durch. Sie müssen dafür nicht sein Mandant werden. Sie können eine Steuerberatung auch nur für ein solches Thema in Anspruch nehmen. Fragen Sie vorab nach dem Honorar, Steuerberater haben eine Gebührenordnung. Über die Website: www.steuerberater-suchservice.de (www) können Sie in Ihrer Umgebung nach einem Fachmenschen suchen. Gehen Sie in der Suchmaske, die auf dieser Seite erscheint, unter "Branche" auf "Freie Berufe allgemein". Das trifft auf Yogalehrende am ehesten zu.
3.) Versicherungen, die Sie nicht brauchen
Für Ihren Unterricht brauchen Sie sicher keine Rechtsschutzversicherung, denn Vertragsrecht wird von ihr nicht abgesichert. Genau das liegt jedoch zugrunde, wenn Sie zum Beispiel einen säumigen Zahler haben. Eine Versicherung gegen Honorarausfall lohnt sich auch nicht, da die Kosten zumeist höher sind als Yogalehrer-Honorare.
Gute Tipps gibt es auch beim Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. (www.yoga.de (www))
Quelle:
Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
financial consultant
März 2014