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Coach: Arbeitszimmer im eigenen Haus nutzen?

Frage

Ich plane mich freiberuflich selbständig zu machen als Coach und Change Management Berater. Kann ich das Arbeitszimmer in meinem Haus (Eigentum) als Büro nutzen und was ist hier zu beachten? Und kann ich einen leer stehenden Raum als Coachingraum für Coachinggespräche nutzen (eine Gästetoilette ist vorhanden)?

Antwort

Besondere Anforderungen an Räumlichkeiten gibt es für unterrichtende Tätigkeiten, wie Sie von Ihnen erbracht werden, nicht. Für Sie als Freiberufler mit unterrichtender sowie erzieherischer Tätigkeit ist in Hessen eine Nutzung von Wohnraum durch Freiberufler oder vergleichbar Tätige unter den Voraussetzungen des § 13 BauNVO zulässig. Freiberuflich tätig sind dabei diejenigen Personen, die auf eigene Rechnung selbstständig arbeiten und deren Tätigkeit weder eine gewerbliche im Sinne der Gewerbeordnung ist, noch im öffentlichen Dienst erfolgt. Bei allen Tätigkeiten nach § 13 Baunutzungsverordnung kann es sich um eine Nutzungsänderung handeln, die grundsätzlich einer Baugenehmigung nach § 54 HBO bedarf. Sie sollten sich also an die zuständige Baubehörde wenden, da Sie sich nach den örtlichen Gegebenheiten richten müssen.

Beim Arbeitszimmer gelten für Sie die allgemeinen Anforderungen. Demnach muss das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden. Das häusliche Arbeitszimmer ist dabei ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird. Es wird dabei nicht unterschieden zwischen gemieteten oder im Eigentum befindlichen Räumen. Es kann sich auch um mehrere Räume handeln, in Ihrem Fall etwa um ein Büro sowie einen Seminarraum.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2014

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