Halbtagspraxis in Wohnhaus: Nutzungsänderung beantragen?
Frage
Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und möchte in einer separaten Wohnung meines Wohnhauses (auf dem Dorf) eine Halbtagspraxis einrichten. Ich habe keine Angestellten und jeweils nur ein(e) KlientIn (Bestellpraxis). Ist es richtig, dass ich keine Nutzungsänderung beantragen muss, wenn die Räume zu 50% privat genutzt werden?
Antwort
Leider nein, allein aus brandschutzrechtlichen Regelungen ist ein Nutzungsänderungsantrag beim Bauamt einzureichen.
Quelle:
Christine Donner
Diplom-Betriebswirtin
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2014
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