Frage
Ich bin Heilpraktikerin für Psychotherapie und möchte in meinem Haus einen Raum mit angrenzendem WC als Praxis verwenden. Das Haus befindet sich in einem Mischgebiet und ist (Eckhaus) an zwei öffentlichen Straßen (Parkplätze für jeden nutzbar) gelegen. Bin ich verpflichtet eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung zu beantragen, obwohl ich als Heilpraktiker Psychotherapie kein Gewerbe anmelden muss, keine Umbaumaßnahmen erforderlich sind und nur 12,23 m² (Praxisraum und WC) bei gesamt 134,8 m² nicht mehr als Wohnraum genutzt werden würden?
Kann die Forderung nach einem Stellplatz im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Nutzungsänderung umgangen werden, mit Argumenten wie einer reinen Bestellpraxis, Anbindung an öffentlichen Straßen und keiner durch meinen Praxisbetrieb resultierenden Behinderung der übrigen Anwohner? Oder gibt es andere Möglichkeiten die Stellplatz-Forderung zu umgehen (neben der Zahlung einer horrenden Ablösesumme)?