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Kosmetikstudio in Wohnhaus einrichten: Nutzungsänderung?

Frage

Meine Freundin betreibt ein Kosmetikstudio. Wir haben nun ein Haus gekauft und die Garage zu einer Wohnung ausgebaut (Nutzungsänderung erfolgt). Nun kam meine Freundin auf die Idee ihr Studio in diese Wohnung zu verlegen. Reicht von ihrer Seite eine Gewerbeummeldung aus, die dann automatisch eine Nutzungsänderung beantragt oder muss sie parallel dazu eine Raumnutzungsänderung beim Bauamt beantragen?

Antwort

Wenn Wohnraum zu Gewerberaum umgewandelt wird, muss grundsätzlich eine Nutzungsänderung beantragt werden. Klären Sie bitte vorher mit der Wirtschaftsförderung Ihrer Kommune oder mit dem Bauordnungsamt ab, ob eine Nutzungsänderung in dem Wohngebiet überhaupt genehmigungsfähig ist.

Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
September 2016

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