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Logopädiepraxis im eigenen Wohnhaus?

Frage

Ich beabsichtige die Selbständigkeit als Logopädin (neben meiner Festanstellung als Logopädin in einer Klinik). Die Praxis soll im Keller meines eigenen Wohnhauses sein. Die Frage ist nun, ob eine Zulassung von den Kassen möglich ist, wenn der Eingang zur Praxis über einen Flur geht, der zu den Wohnräumen führt. Der Wohnraum ist durch verschließbare Türen getrennt. Es wäre ein Patienten-WC vorhanden, alle anderen Voraussetzungen wären auch erfüllt. Welche Dinge müssen ggf. noch beachtet werden?

Antwort

Die Zulassungsvoraussetzungen regeln, dass Sie als Zugelassene in Vollzeit für Ihre Praxis zur Verfügung stehen müssen. Die konkrete Formulierung lautet:

".. 2. Anforderungen an die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis
1. Aus der Einbindung der Leistungserbringer für Heilmittel in den Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen (§ 2 Abs. 2 SGB V) ergibt sich, dass eine Zulassung nur erteilt werden kann, wenn die jeweilige Tätigkeit des Zugelassenen/ der fachlichen Leitung von wirtschaftlicher Bedeutung ist sowie zeitlich die übrige Erwerbstätigkeit übersteigt. Der Zugelassene/die fachliche Leitung hat in seiner/ihrer Praxis ganztägig als Behandler zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchführung der Behandlung der Anspruchsberechtigten anderweitig sicher zu stellen. Hiervon ausgenommen sind Hausbesuche und die Erbringung von Therapien in Einrichtungen, sowie Krankheit, Urlaub oder berufliche Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen. .."

Desweiteren gilt:
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Insofern ist wie von Ihnen beschrieben eine Zulassung durch die Kassenverbände so nicht möglich. Sie bräuchten einen öffentlich zugänglichen Bereich, von dem die Praxis abgeht.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Februar 2014

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