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Physiotherapie in Wohnräumen anbieten: Nutzungsänderungsantrag zwingend?

Frage

Zum Thema Gewerbe (konkret Physiotherapie und damit freier Beruf) in Wohnraum lese ich auf Ihren Seiten (http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Wohnraum-gewerbliche-Nutzung/Physiotherapeutische-Leistungen-in-Privatraeumen-anbieten-Ausstattung.html), dass ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden muss. Wie passt das zusammen mit §13 BauNVO, das Berufsausübung freiberuflich Tätiger in Wohnräumen grundsätzlich für zulässig erklärt und (speziell für Bayern) der BayBO Art. 53, in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde geregelt wird und im Wortlaut Wohnraum gesprochen wird, der „neben einer Wohnnutzung teilweise oder ausschließlich freiberuflich oder gewerblich im Sinn des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt“ wird. Ich würde daraus ableiten, dass die BauBO Wohnraum kennt, der freiberuflich gewerblich genutzt wird - folglich eine Nutzungsänderung nicht beantragt werden muss. Warum liege ich mit dieser Annahme falsch? Woraus leitet sich trotzdem die Notwendigkeit eines Nutzungsänderungsantrages ab?

Antwort

Paragraph 13 der BauNVO besagt lediglich, dass sich Freie Berufe auch in ausgewiesenen Wohngebieten niederlassen dürfen.

Die jeweiligen Landesbauverordnungen regeln die dazu notwendigen konkreten Voraussetzungen und jene differieren, wie auch im betreffenden Artikel ausgeführt.

Paragraph 48 der Bayrischen Landes-VO schreibt, hier nur der Vollständigkeit halber angemerkt, auch die Barrierefreiheit vor.

Die Pflicht zur Nutzungsänderung ist in Bayern dem Art. 55 zu entnehmen.
Abschnitt II Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
Art. 55 Grundsatz
(1) Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in Art. 56 bis 58, 72 und 73 nichts anderes bestimmt ist.

Nur wenn sich ihr auserwähltes Gebäude in einem der hier benannten Ausnahmen 56 bis 58,72 oder 73 finden lässt, wäre kein Nutzungsänderungsantrag notwendig.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2018

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