Frage
Zum Thema Gewerbe (konkret Physiotherapie und damit freier Beruf) in Wohnraum lese ich auf Ihren Seiten (http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Wohnraum-gewerbliche-Nutzung/Physiotherapeutische-Leistungen-in-Privatraeumen-anbieten-Ausstattung.html), dass ein Nutzungsänderungsantrag gestellt werden muss. Wie passt das zusammen mit §13 BauNVO, das Berufsausübung freiberuflich Tätiger in Wohnräumen grundsätzlich für zulässig erklärt und (speziell für Bayern) der BayBO Art. 53, in die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde geregelt wird und im Wortlaut Wohnraum gesprochen wird, der „neben einer Wohnnutzung teilweise oder ausschließlich freiberuflich oder gewerblich im Sinn des § 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) genutzt“ wird. Ich würde daraus ableiten, dass die BauBO Wohnraum kennt, der freiberuflich gewerblich genutzt wird - folglich eine Nutzungsänderung nicht beantragt werden muss. Warum liege ich mit dieser Annahme falsch? Woraus leitet sich trotzdem die Notwendigkeit eines Nutzungsänderungsantrages ab?