Frage
Ich beabsichtige dieses Jahr eine Praxis zu eröffnen, physiotherapeutisch (nur Privatpraxis, also ohne gesetzliche Krankenkassen) sowie zur Naturheilkunde (Heilpraktiker).
Bei meiner Suche nach passenden Räumlichkeiten ist stets Folgendes erfüllt: Ich möchte meine (private) Wohnung (ca. 70m²) und den ca. 15m² Praxisraum innerhalb einer Mietwohnung vereinen. Mich würden in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Vorschriften interessieren, wenn es sich um ein Wohngebiet mit Mischfunktion (Haus mit Wohn- und Gewerbe/Praxisräumen) um ein bis dato reinen Wohngebiet handelt? Hierbei interessiere ich mich besonders für den Aspekt einer möglichen Nutzungsänderungs-Anzeige beim Bauamt und den erforderlichen Baumaßnahmen bzw. Änderungsvorschriften (soweit nötig) für die Wohnung. Ich habe mich in diesem Zusammenhang schon informiert, jedoch sind die Meinungen oftmals strittig - daher würde mich besonders folgendes interessieren: benötige ich tatsächlich bei einer so kleinen Praxis (Bestellpraxis) Parkplätze (selbst wenn sich meine Praxis in der Stadt mit öffentlichen Parkplätzen oder Parkhäusern befindet)?