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Physiotherapiepraxis: Nutzungsänderung

Frage

Ich beabsichtige dieses Jahr eine Praxis zu eröffnen, physiotherapeutisch (nur Privatpraxis, also ohne gesetzliche Krankenkassen) sowie zur Naturheilkunde (Heilpraktiker).

Bei meiner Suche nach passenden Räumlichkeiten ist stets Folgendes erfüllt: Ich möchte meine (private) Wohnung (ca. 70) und den ca. 15 Praxisraum innerhalb einer Mietwohnung vereinen. Mich würden in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Vorschriften interessieren, wenn es sich um ein Wohngebiet mit Mischfunktion (Haus mit Wohn- und Gewerbe/Praxisräumen) um ein bis dato reinen Wohngebiet handelt? Hierbei interessiere ich mich besonders für den Aspekt einer möglichen Nutzungsänderungs-Anzeige beim Bauamt und den erforderlichen Baumaßnahmen bzw. Änderungsvorschriften (soweit nötig) für die Wohnung. Ich habe mich in diesem Zusammenhang schon informiert, jedoch sind die Meinungen oftmals strittig - daher würde mich besonders folgendes interessieren: benötige ich tatsächlich bei einer so kleinen Praxis (Bestellpraxis) Parkplätze (selbst wenn sich meine Praxis in der Stadt mit öffentlichen Parkplätzen oder Parkhäusern befindet)?

Antwort

Jede Stadt und Kommune hat eine eigene Satzung bezüglich dieser Fragestellungen und Vorgaben erstellt. Insofern können Sie nur bei Ihren örtlichen Bauaufsichtsbehörden erfahren, welche Regelungen bezogen auf das jeweilige Objekt gelten.

Grundsätzlich ist es möglich, dass Parkplätze und/oder brandschutztechnische Vorgaben sowie Vorgaben bezüglich Barrierefreiheit gemacht werden. Zu betrachten ist dabei immer der Einzelfall.

Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Januar 2014

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