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Wohnraum als Gewerberaum nutzen?

Frage

Ich habe vor, einen Onlineshop für diätische Lebensmittel zu eröffnen, die im Großhandel gekauft, von mir gemischt, verpackt und anschließend verschickt werden. Vorausgesetzt die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten werden mir vom Vermieter erlaubt, ist es dann möglich, einen Teil des Wohnraumes als Gewerberaum zu nutzen (entweder in der eigenen Wohnung oder in einem abgeschlossenen Kellerabteil)?

Antwort

Zunächst müssen Sie selbstverständlich eine gewerbliche Genehmigung einholen, um die Tätigkeit entsprechend auszuüben. Dies können Sie bei Ihrem regionalen Gewerbeamt tun.

Manche Vermieter verbieten in ihren Mietverträgen die gewerbliche Nutzung der Mieträume. Es gibt hierzu auch verschiedene Urteile des BGH, wonach ein Vermieter ein Sonderkündigungsrecht hat, falls er nicht auf die entfremdete Nutzung der Räume hingewiesen und diesen zugestimmt hat.
Sollte die Tätigkeit jedoch ohne Mitarbeiter und ohne Kundenverkehr erfolgen, sollte der Vermieter „nach Treu und Glauben“ verpflichtet sein die Erlaubnis zu erteilen.

Neben der gewerblichen Genehmigung und einer etwaigen Genehmigung des Vermieters müssen Sie in Ihrem Falle natürlich die entsprechenden Vorschriften hinsichtlich der eigentlichen Tätigkeit erfüllen. Es gilt abzuwägen, ob Sie ein HACCP Konzept benötigen, um die entsprechenden Hygienevorschriften nachzuweisen. Grundsätzlich haben Sie also die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit zu berücksichtigen. Schauen Sie auch einmal unter dem Begriff "Hygiene Basis Verordnung" nach. So müssen Sie Rechnung tragen, dass die Handwerkszeuge etc. entsprechende Vorschriften erfüllen und auch der allgemeine Zustand des Herstellungsortes die Hygienevorschriften erfüllt.

Weiterhin müssen Sie beim Versand der Lebensmittel einige Vorschriften beachten.

Ich würde definitiv ein Gespräch mit der IHK suchen, um hier Aufklärung über weitere relevante Vorschriften zu erhalten.

Sichern Sie sich hier rechtzeitig ab, damit Ihnen nicht nachher Dinge zur Last gelegt werden, die Sie teuer zu stehen kommen können.

Wenn Sie die entsprechenden Auflagen erfüllen, können Sie als Existenzgründer die Tätigkeit auch in den eigenen Räumen erfüllen.

Quelle:
thoennessenpartner
Diplom Betriebswirt Felix Thönnessen
Juli 2014

Tipps der Redaktion:

Industrie- und Handelskammer (IHK) (www)

HACCP in der betrieblichen Praxis (www)

GründerZeiten Nr. 21: Existenzgründungen im Handel (PDF, 463  KB)

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) (www)
Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (LMKV) (www)

Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Nährwert-Kennzeichnungsverordnung – NKV) (www)

Health-Claims-Verordnung (VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006
über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel – HCVO) (www)

Verordnung über Fertigpackungen (Fertigpackungsverordnung) (www)

Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) (www)

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