Frage
Ich habe vor, einen Onlineshop für diätische Lebensmittel zu eröffnen, die im Großhandel gekauft, von mir gemischt, verpackt und anschließend verschickt werden. Vorausgesetzt die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten werden mir vom Vermieter erlaubt, ist es dann möglich, einen Teil des Wohnraumes als Gewerberaum zu nutzen (entweder in der eigenen Wohnung oder in einem abgeschlossenen Kellerabteil)?