Antwort
Bei dem Verteilen von Flyern handelt es sich mitunter um eine genehmigungspflichtige Tätigkeit, die bei dem zuständigen Amt zunächst anzumelden ist. Hier sollten Sie sich bei Ihrer Behörde kundig machen, was von Ihnen verlangt wird.
Zudem wäre ein Verteilen eines solchen Flyers auf einem fremden Flohmarkt als unzulässige Maßnahme zu werten. Denn insoweit ist zu beachten, dass es einen Veranstalter gibt, der die Verantwortung trägt. Wenn Sie nun ohne Wissen und Einverständnis auf den Markt gehen und dort etwas verteilen, könnte der Veranstalter von seinem sogenannten Hausrecht Gebrauch machen und diese Maßnahme von Ihnen unterbinden. Auch dürfte hier ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, da Sie durch Ihre Maßnahme versuchen, die Händler auf der fremden Veranstaltung abzuwerben und auf Ihre eigene Veranstaltung zu bringen.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2019
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