Antwort
Im Reisegewerbe gibt es in der Tat ein eingeschränktes Werbeverbot. Die Zulässigkeit von Visitenkarten ist dabei umstritten, wobei die Behörden der Meinung sind, sie seien nicht zulässig.
Indes wird aber beispielsweise auch von einigen Gerichten vertreten, dass das Verteilen von Visitenkarten zulässig ist. Hintergrund ist dabei, dass das Verteilen einer Visitenkarte dem Kunden hilft zum Reisegewerbetreibenden Kontakt aufzunehmen und Details des Auftrags zu besprechen.
Streng genommen hilft das Verteilen einer Visitenkarte den Zielen der Regelungen zum Reisegewerbe, vor allem dem Kundenschutz.
Zudem sollte auch beachtet werden, dass bei einem Verkauf immer auch Rechte und Pflichten entstehen, beispielsweise Gewährleistungsrechte. Wie soll aber der Kunde seine Rechte durchsetzen, wenn er die Kontaktdaten des Verkäufers nicht kennt?
Alles in allem würde ich von einer Zulässigkeit von Visitenkarten ausgehen.
Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juli 2019
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