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Eltern-Kind-Café eröffnen: Haftung für Unfälle?

Frage

Ich möchte gerne ein Eltern-Kind-Café eröffnen und stoße nun auf die Frage "im Falle eines Unfalles auf meiner Spielfläche". Wenn also die Eltern doch mal zu lange weg geschaut haben - inwieweit hafte ich, wenn ich z.B. eine kleine Hochetage nach kindgerechten Schutzmaßnahmen habe bauen lassen?

Antwort

Ja - ich würde Ihnen unbedingt zu einer Betriebshaftpflicht-Versicherung raten. Denn es liegt gerade in der Funktion der Inhaber(in) der Betriebsstätte - hier Ihr Eltern-Kind-Café - dass Sie, falls die Eltern ihrer Aufsichtspflicht aus welchen Gründen auch immer nicht nachgekommen, Sie als Betreiber(in) des Cafés haften.

Außerdem ersparen Sie sich mit solch einer Police im Fall der Fälle auch die unsäglichen Diskussionen, wer nun aufgepasst oder nicht aufgepasst hat und dem entsprechend für den Schaden verantwortlich ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass solch eine Police sehr teuer ist, da Sie ja sehr gut argumentieren können, dass ja die Eltern schließlich dabei sind und vorrangig ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen und Sie hier nur nachrangig haften.

Quelle: Brigitte Ommeln, M.A.
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschaftsberatung / Consulting
September 2016

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