Kleingewerbe: Befreiung von BG-Beiträgen?
Frage
Ich führe im selbständigen Kleingewerbe Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durch. Ich bin in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege angemeldet und muss dafür im Jahr 225 Euro bezahlen. Gibt es eine Möglichkeit der Befreiung oder Reduzierung dieser Beiträge? Bei einem Umsatz von ca. 6.000 Euro im Jahr finde ich hier den Beitragssatz sehr hoch, zumal es wie gesagt nur im Kleingewerbe nebenbei stattfindet, da ich hauptberuflich als Fahrlehrer in Vollzeit angestellt und versichert bin.
Antwort
Der Versicherungsschutz von Unternehmern im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege besteht kraft Gesetz. Eine Befreiungsmöglichkeit ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für eine konkrete Betrachtung Ihres Einzelfalles empfehle ich Ihnen, sich mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in Verbindung zu setzen.
Quelle:
Stephanie Ehrhardt
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
www.dguv.de
Stand:
Juli 2020
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