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Selbständig und angestellt: Elternzeit und Elterngeld?

Frage

Ich bekomme bald ein Kind, bin selbständig und gleichzeitig Angestellter. Wie läuft es hier mit der Elternzeit und mit dem Elterngeld?

Antwort

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt werden.

Während der Elternzeit ist eine Beschäftigung von nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats zulässig (§ 15 Absatz 4 BEEG).

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der Arbeitgeberseite während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden selbständig tätig zu sein oder bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt zu werden.

Ihre Fragen bezüglich des Elterngeldes können Sie an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend richten. Sie erreichen das Ministerium unter der Telefonnummer 030 201 791 30 in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
März 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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