Navigation

UG-Gründung während Elternzeit: Auswirkungen auf Elterngeld?

Frage

Ich erwarte im November 2020 mein erstes Kind und werde die Elternzeit mit meinem Partner teilen. Die ersten sechs Monate werde ich zuhause beim Kind bleiben. Ich plane, mich mit einer Vertriebs-UG nebenberuflich selbständig zu machen. Die Zustimmung dazu habe ich von meinem Hauptarbeitgeber (35 Wochenstunden) bereits erhalten. Die Gründung der UG wird noch vor der Geburt passieren. Ein Gehalt kann ich mir zu Beginn (min. erstes Jahr des Bestehens) nicht bezahlen und auch mit einem Gewinn rechne ich erst nach dem ersten Jahr. Hat diese Gründung einen Einfluss auf die Höhe meines Elterngeldes? Bzw. an welche Stelle kann ich mich zur Klärung dieser Frage wenden?

Antwort

Informationen zur Berechnung des Elterngeldes erhalten Sie beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie können sich telefonisch an das Servicetelefon des BMFSFJ unter 030 201 791 30 wenden. Auf der Internetseite des BMFSFJ finden Sie hierzu auch umfangreiche Informationen u.a. einen Elterngeldrechner.

Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Tel.: 030 221 911 003

Stand:
Juni 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben