Navigation

Ehepartner: Angestellte und Kleinunternehmer - Familienversicherung?

Frage

Ich bin zurzeit auf Jobsuche und nebenbei seit neun Monaten teilzeitselbständig (Kleinunternehmer). Mein Mann ist Angestellter (35 Stunden/Woche) und ich bin bei ihm familienversichert. Jetzt möchte er noch zusätzlich auf Kleinunternehmerbasis ein Gewerbe anmelden. Ich arbeite wöchentlich ca. sechs Stunden, da wir Kinder haben. Ein Projekt dauert manchmal 2-3 Monate bis es abgerechnet wird. Ich komme im Jahr vermutlich nicht über 4.000 Euro.
1. Wie wirkt sich die Anmeldung des Gewerbes meines Mannes auf meine Familienversicherung aus? Werden wir getrennt behandelt?
2. Bei der Familienversicherung gibt es eine beitragsfreie Grenze von 415 Euro. Rechnet man meine Gesamteinkünfte im Jahr geteilt durch 12 und vergleicht mit dieser Grenze oder darf ich im Monat keine Rechnung, die größer als 415 Euro ist, ausstellen?

Antwort

Für die Beurteilung der Familienversicherung ist unter anderem zu prüfen, ob Sie hauptberuflich selbstständig sind oder Ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (2016 = 415 EUR) überschreitet. In diesen Fällen wäre die Familienversicherung nicht mehr möglich. Bei schwankenden Einkünften muss das voraussichtliche Gesamteinkommen geschätzt werden, zum Beispiel unter Berücksichtigung des letzten Jahreseinkommens.

Die Anmeldung des Kleingewerbes Ihres hauptversicherten Ehegatten hat keine Auswirkung auf die Familienversicherung bei Ihnen, da es sich um eine Änderung seines Einkommens handelt, die sich höchstens auf seine eigene Versicherung auswirken könnte.

Die Prüfung, ob eine hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt, erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien. Ich möchte Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Krankenversicherung vor Ort in Verbindung zu setzen, weil dort Ihre Daten bereits vorliegen, um diese Prüfung durchzuführen.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
Juni 2016

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben