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Familienversicherung: Ehepartner beide selbständig?

Frage

Ich bin verheiratet ohne Kinder. Ich bin hauptberuflich angestellt und nebenberuflich Kleinunternehmerin. Ich bin Hauptverdiener und mein Mann gilt als arbeitslos. Er erhält auf Grund der Höhe meines Einkommens keine Leistungen vom Staat. Er ist bei mir familienversichert. Er hatte dieses Jahr für zwei Monate einen Minijob und hat die Möglichkeit evtl. als Selbständiger einen kleinen Betrag dazu zu verdienen, dabei geht es aber maximal um 4.000 Euro im Jahr. Auf Grund seiner chronischen Erkrankung möchte er in der Familienversicherung bleiben. Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

Antwort

Die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung kennt eine klare Einkommensgrenze. Für Versicherte, die eine geringfügige Beschäftigung und eine selbständige Tätigkeit ausüben, beträgt die monatliche Einkommensgrenze für das Jahr 2017 425,00 Euro. Zudem sollte die selbständige Tätigkeit nur einen geringen zeitlichen Aufwand mit sich bringen.

Für eine individuelle Betrachtung sollten Sie sich direkt an Ihre gemeinsame Krankenversicherung wenden.

Quelle:
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Dezember 2017

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