Antwort
Kinder von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).
Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Nähere Informationen dazu finden Sie in einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes.
Nach Beendigung einer Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt werden.
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
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September 2019
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