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Familienversicherung: Einkommensgrenze bei selbständiger Tätigkeit?

Frage

Wenn ich über meine Eltern über die Familienversicherung mitversichert bin und ich aufs Jahr hochgerechnet das monatliche Einkommen von 445 Euro nicht übersteige, verbleibe ich dann in der Familienversicherung? Ich plane eine Anschaffung von ca. 5.000 Euro zu machen. Dürfte ich dann z.B. pro Monat 860 Euro Gewinn machen, solange ich die Anschaffung über 5.000 Euro innerhalb des Jahres mache?

Antwort

Kinder von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Nähere Informationen dazu finden Sie in einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes.

Nach Beendigung einer Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt werden.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
September 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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