Frage
Wenn ich über meinen Partner familienversichert bin, einen 450-Euro-Job ausübe und nebenbei ein Kleingewerbe anmelden möchte, wie wirkt sich das auf die Krankenversicherung aus und was müssen wir beachten?
Nebenberuflich gründen, ein Unternehmen übernehmen oder mit Franchise in die Selbstständigkeit starten: Viele Wege, ein Ziel.
Einen Businessplan schreiben, Vorlagen für einen Businessplan nutzen und das Business Model Canvas kennenlernen
Kredit, Bürgschaft, Gründungszuschuss und weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf einen Blick.
Wie eine Gewerbeanmeldung abläuft und was Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende dabei zu beachten haben.
Wer selbstständig ist, braucht verschiedene Versicherungen. Erfahren Sie hier, welche Versicherungen in Deutschland Pflicht sind.
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Wenn ich über meinen Partner familienversichert bin, einen 450-Euro-Job ausübe und nebenbei ein Kleingewerbe anmelden möchte, wie wirkt sich das auf die Krankenversicherung aus und was müssen wir beachten?
Für Sie als Familienversicherte mit Minijob liegt die Einkommensgrenze generell bei 450 Euro. Liegt derzeit das aus dem Minijob erzielte Arbeitsentgelt unterhalb von 450 Euro, können bis zu dieser Grenze noch andere Einnahmen (wie die aus einem Kleingewerbe) angesetzt werden, ohne dass die Familienversicherung gefährdet wäre. Aber Achtung: Auch Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung werden angerechnet.
Im Falle der Anmeldung des Kleingewerbes empfehle ich Ihnen daher noch eine Beratung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, da hier die Beurteilung nach den tatsächlichen Verhältnissen (unter Berücksichtigung der dort vorliegenden umfassenden Daten) erfolgen kann.
Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
August 2016