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Familienversicherung plus Minijob plus Kleingewerbe: Krankenversicherung?

Frage

Wenn ich über meinen Partner familienversichert bin, einen 450-Euro-Job ausübe und nebenbei ein Kleingewerbe anmelden möchte, wie wirkt sich das auf die Krankenversicherung aus und was müssen wir beachten?

Antwort

Für Sie als Familienversicherte mit Minijob liegt die Einkommensgrenze generell bei 450 Euro. Liegt derzeit das aus dem Minijob erzielte Arbeitsentgelt unterhalb von 450 Euro, können bis zu dieser Grenze noch andere Einnahmen (wie die aus einem Kleingewerbe) angesetzt werden, ohne dass die Familienversicherung gefährdet wäre. Aber Achtung: Auch Einnahmen aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung werden angerechnet.

Im Falle der Anmeldung des Kleingewerbes empfehle ich Ihnen daher noch eine Beratung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, da hier die Beurteilung nach den tatsächlichen Verhältnissen (unter Berücksichtigung der dort vorliegenden umfassenden Daten) erfolgen kann.

Quelle: Andreas Endl
AOK-Bundesverband
August 2016

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