Navigation

Kleingewerbe: Familienversicherung?

Frage

Ich bin über meinen Mann bei der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Ich habe ein Kleingewerbe und bin mir nicht sicher, wie viel ich verdienen darf, um familienversichert zu bleiben. Richtet sich die Einstufung nach dem Gewinn oder nach dem Umsatz? Ist dies irgendwo gesetzlich geregelt? Meine KV meinte zu mir, dass sie sich nach dem Umsatz richten, aber dies erscheint mir unfair, da ich viele Ausgaben habe - mehr als eine Person, die geringfügig beschäftigt ist.

Antwort

Ehegatten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich.

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Genauere Informationen bietet der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) unter Pkt. 2.2; S. 15.

Ich empfehle Ihnen, sich ggf. nochmals an Ihre Krankenkasse zu wenden, die nach den Vorschriften der §§ 13 bis 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zur Auskunftserteilung und Beratung der Versicherten verpflichtet ist. Allein Ihre Kasse ist in der Lage, Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben.

Die Entscheidungen der Krankenkassen können von der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüft werden. Falls Sie eine solche aufsichtsrechtliche Überprüfung durchführen lassen möchten, müssten Sie sich von Ihrer Krankenkasse die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde nennen lassen und sich ggf. dorthin wenden.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Juli 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben