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Kleingewerbetreibende: familienversichert?

Frage

Ich möchte mich als mobile Hundetrainerin mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Besteht die Möglichkeit, weiterhin über die Familienversicherung meines Mannes versichert zu bleiben? Welche Varianten gibt es dafür?

Antwort

Ehegatten von Mitgliedern der GKV sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445,00 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt. Bei Renten wird insoweit der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt.

Weiterführende Informationen können Sie am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten: 030 340 60 66 01 (Mo- Do 08:00- 18:00 Uhr; Fr 08:00-12:00 Uhr)

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Januar 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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