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Kleinunternehmerin in Familienversicherung: Mini-Jobber einstellen?

Frage

Ich bin als Architektin tätig und habe im Moment die Kleinunternehmerregelung. Im Moment bin ich mit meinem Mann familienversichert. Nun möchte ich einen EDV-Administrator auf Minijob-Basis einstellen. Dieser wird meine Homepage pflegen und meine Dateien sichern. Muss ich mich dann selbst versichern, wenn ich einen Mitarbeiter auf Minijob-Basis einstelle oder kann ich in der Familienversicherung bleiben?

Antwort

Soweit Personen im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit einen Arbeitnehmer regelmäßig mehr als geringfügig beschäftigen, wird nach § 5 Abs. 5 Satz 2 SGB V vermutet, dass sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind. Dann wäre die Familienversicherung ausgeschlossen.

Für eine rechtsverbindliche Prüfung des Einzelfalls können Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden, bei der Sie familienversichert sind.

Weitere allgemeine Informationen zum Begriff der hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit finden Sie in einem Rundschreiben des GKV- Spitzenverbandes vom 20. März 2019.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Juli 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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