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Kleinunternehmerin: in Familienversicherung bleiben?

Frage

Ich bin über 50 Jahre alt, weiblich und arbeitssuchend. Da ich auf Aushilfslohnbasis beschäftigt war, erhalte ich kein Arbeitslosengeld. Wenn ich nun ein Kleingewerbe betreibe, das zwar mehr recht wie schlecht läuft, muss ich mich dann selbst krankenversichern oder kann ich als Kleinstverdiener weiterhin familienversichert bleiben? Es würde eh kaum Gewinn hängen bleiben, aber immer noch besser, wie untätig herumsitzen. Doch bei einer zusätzlichen Belastung der Prämie für die Krankenkasse wäre dies wohl nicht möglich. Ich bin mir hier völlig unsicher und wäre für Hilfe sehr dankbar.

Antwort

Ehegatten von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Es darf also auch keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit vorliegen.

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Unterhaltszahlungen werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht berücksichtigt.

Bitte wenden Sie sich auch an die Krankenkasse, bei der Sie familienversichert sind. Diese wird Sie gern beraten.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
November 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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