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Minijob plus Kleingewerbe: Familienversicherung?

Frage

Ich bin seit einiger Zeit in einem Minijob-Arbeitsverhältnis auf 400-Euro-Basis und bei meiner Ehefrau in der Krankenkasse mitversichert. Mittlerweile sind die Kinder aus dem „Gröbsten raus“ und ich kann mich wieder etwas mehr um meine eigene Arbeit und den Mitverdienst in der Familie kümmern. Ich würde mich gerne selbständig machen und bin mir ziemlich sicher, dass ich das erste Jahr das Unternehmen nur als Kleingewerbe bis 17.500 Euro anmelden werde. Ich möchte aber auch nicht auf die regelmäßige Einnahme des Minijobs verzichten und möchte, um die Kosten zu minimieren, vorerst in der Familienversicherung bleiben. Ist solche Konstellation überhaupt machbar und sinnvoll?

Antwort

Ehegatten von Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig übersteigt. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich.

Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ggf. an Ihre Krankenkasse, die nach den Vorschriften der §§ 13 bis 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zur Auskunftserteilung und Beratung der Versicherten verpflichtet ist. Allein Ihre Kasse ist in der Lage, Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben, denn sie verfügt über die notwendigen Informationen und Unterlagen und trifft die erforderlichen Entscheidungen.

Nach Beendigung der Familienversicherung kann der Versicherungsschutz in der Regel durch eine eigene freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortgesetzt werden.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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