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Rückkehr in Familienversicherung bei zurückgehenden Einkünften?

Frage

Im Moment bin ich selbständig und bei meinem Mann mit in der Familienversicherung GKV-versichert. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung raus bei steigendem Umsatz/Gewinn. Kann ich dann bei geringerem Gewinn oder Aufgabe der Selbständigkeit wieder zurück in die Familienversicherung oder zahle ich dann die Beiträge weiterhin immer selbst?

Antwort

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie familienversichert sein, wenn Sie nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet. Für das Kalenderjahr 2024 liegt dieser Wert bei 505 EUR monatlich und wird jährlich angepasst. Für Familienangehörige, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, gilt eine Einkommensgrenze seit dem seit 1.1.2024 in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR. Liegt also Ihr monatliches Arbeitseinkommen innerhalb dieser Grenzen, können Sie bei Ihrem Ehemann familienversichert bleiben bis Ihr monatlicher Gewinn diese Summe übersteigt. Danach können Sie sich als freiwilliges Mitglied versichern. Es spricht auch nichts dagegen, einen weiteren Antrag auf Familienversicherung zu stellen, wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse wieder ändern und Sie damit den Anspruch auf Familienversicherung in der GKV wieder erfüllen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)

Stand:
November 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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