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Selbständig mit Familienversicherung?

Frage

Ich bin in Elternzeit, beziehe Elterngeld und bin somit familienversichert bei meinem Mann. Ich möchte in Zukunft Spirituosen online verkaufen und möchte jetzt schon mein Gewerbe anmelden, um ganz langsam anzufangen, da man ja viel Zeit braucht, um irgendwann bei den Google-Suchergebnissen auftauchen zu können. Ich werde also ca. zwei Stunden am Tag (also zehn Stunden pro Woche) arbeiten und erst mal höchstwahrscheinlich keinerlei Gewinn machen, in besten Fall 400 - 500 Euro am Monat. Wäre ich dann immer noch familienversichert? Und ab welchem Gewinn nicht mehr? Wie wird der Gewinn berechnet - jährlich anhand des Einkommensteuerbescheids?

Antwort

Nach § 15 Abs. 4 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein, dies wäre in Ihrem Fall mit zehn Stunden pro Woche unkritisch. Die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Übersteigt der Umfang der selbstständigen Erwerbstätigkeit die vorgenannte Grenze, endet die Elternzeit und damit die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung.

Eine Familienversicherung beim gesetzlich krankenversicherten Ehegatten ist nur bis zu einem regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommen bis zu 415 Euro möglich und darf zudem nicht hauptberuflich ausgeübt werden. Liegen die Einnahmen über dieser Entgeltgrenze oder wird die selbstständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt, kommt eine freiwillige Versicherung in Betracht. Für die freiwillige Kranken- und die gesetzliche Pflegeversicherung sind dann Beiträge zu entrichten. Die Beitragslast richtet sich hierbei grundsätzlich nach der individuellen Einnahmensituation.

Der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit wird in Ihrem Steuerbescheid ausgewiesen.

Quelle: Andreas Endl
AOK Bundesverband
Februar 2016

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