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Selbständig nach Schulabschluss: Familienversicherung?

Frage

Ich bin mit der Schule fertig geworden und habe keine Tätigkeit zurzeit. Ich würde mich gerne selbständig machen und in den ersten Monaten werde ich wahrscheinlich 100-150 Euro Gewinn erzielen. Diese Tätigkeit würde mich ca. 10 Stunden in der Woche kosten. Wie sieht es mit der Familienversicherung aus? Kann ich immer noch beitragsfrei über meine Eltern versichert sein, da die Einkommensgrenze bei 425 Euro liegt?

Antwort

Ihre Annahme ist richtig, dass Kinder von Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind oder bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung der Eltern versichert sein können, wenn sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden. Sie dürfen über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine Einkommensgrenze bei Selbständigkeit im Jahr 2018 monatlich 435 Euro und bei abhängiger Beschäftigung im Minijob monatlich 450 Euro nicht regelmäßig überschreitet. Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen. Nähere Auskünfte kann Ihnen die jeweilige Krankenkasse erteilen.

Quelle: Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
August 2018

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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