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UG-Gründung durch Ehepartnerin: Verbleib in Familienversicherung?

Frage

Ich bin Maschinenbauingenieur und in Vollzeit beschäftigt; eine Nebenbeschäftigung ist nicht erlaubt. Meine Frau ist Hausfrau und möchte eine eigene UG gründen und Online-Handel machen. Nach unserem Verständnis: Wenn meine Frau weniger als 450 Euro pro Monat verdient, dann kann sie immer familienversichert werden. Frage: Wenn die UG beispielsweise jeden Monat 1.000 Euro netto verdient und meine Frau nimmt immer nur 400 Euro davon als Gehalt und das Restliche bleibt immer bei der Firma drin, kann man so sagen, dass das Einkommen meiner Frau weniger als 450 Euro ist? Oder zählt immer der komplette Gewinn der UG als eigenes Einkommen?

Antwort

Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Berücksichtigt wird in Regel die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gilt Gewinn vor Steuer.

Nur für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Einkommen in Bezug auf eine Familienversicherung 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGV V).

Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich direkt an Ihre gesetzliche Krankenversicherung wenden.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
April 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
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