Antwort
Zum 1. Januar 2018 wurde für freiwillig versicherte Selbständige ein neues Beitragsverfahrenssystem eingeführt: Durch die Gesetzesänderung ist für freiwillig Versicherte ein System der Einkommensfeststellung geschaffen worden, das eine auf das Steuerjahr bezogene rückwirkenden Anpassung der Beiträge ermöglicht: Die Beitragsbemessung erfolgt in Bezug auf das Arbeitseinkommen und bestimmte andere beitragspflichtige Einnahmen, wie Vermietung und Verpachtung, zunächst vorläufig aufgrund des zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheids. Nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids für das Kalenderjahr, für das die Beiträge zu zahlen sind, wird der endgültige Beitrag für dieses Kalenderjahr rückwirkend entsprechend der tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Somit erfolgt die Beitragserhebung nach der bisher auch schon im Steuerrecht praktizierten Verfahren. Es werden nur Beiträge auf das tatsächlich erzielte Einkommen gezahlt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte Beiträge werden nacherhoben. Die Beitragsfestsetzung erfolgt unverändert unter Beachtung der geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen und der Beitragsbemessungsgrenze.
Siehe dazu die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erlassenen Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler.
Für Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, bitte ich Sie, sich unmittelbar an Ihre Krankenkasse zu wenden, die nach den Vorschriften der §§ 13 bis 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) zur Auskunftserteilung und Beratung der Versicherten verpflichtet ist. Allein Ihre Kasse ist in der Lage, Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben, denn sie verfügt über die notwendigen Informationen und Unterlagen und trifft die erforderlichen Entscheidungen.
Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12 Uhr
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung)
Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Stand:
August 2020