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Hauptberuflich selbständig: Krankenversicherung?

Frage

Ich möchte mich mit meiner Änderungsschneiderei hauptberuflich selbständig machen. Bisher mache ich das nur nebenberuflich. Nun würde ich gern wissen, was auf mich zukommen würde in puncto Krankenversicherung und weiteren Abgaben. Den Handwerkskammerbeitrag bezahle ich schon.

Antwort

Die Antwort auf Ihre Anfrage ist sehr umfangreich und daher nicht pauschal zu beantworten. Zur Information habe ich Ihnen den Link zur Rubrik Gründungswissen eingefügt, wo Sie alle Themen rund um die Existenzgründung finden.

Im Allgemeinen kann ich Ihnen zur Krankenversicherung Folgendes mitteilen: Sobald Sie hauptberuflich selbständig tätig und gesetzlich krankenversichert sind haben Sie die Möglichkeit, eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortzuführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen abzusichern. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer 030 340 606 601 wenden.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mai 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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