Antwort
Eine GbR wäre für Ihre Frau und für Sie eine Geschäftspartnerschaft von zwei Gewerbetreibenden. In dieser Situation ist es für die Krankenversicherung und im Fall Ihrer Frau entscheidend, dass Ihre Frau nicht hauptberuflich selbständig tätig ist, um Anspruch auf die Familienversicherung zu haben. Denn eine beitragsfreie Familienversicherung ist für Ehegatten nur möglich, wenn sie über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2019: 445 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Das Gesamteinkommen ist nach der gesetzlichen Definition die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts. Es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden oder an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter folgender Telefonnummer: 030 - 340 606 601
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Juli 2019
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