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ALG-II-Bezug und selbständig: Krankenversicherung?

Frage

Kann ein „Selbständiger“, der Leistungen des Jobcenters bezieht, zurück in die gesetzliche KV oder ist es günstiger in der PKV in einen Basis-Tarif zu wechseln?

Antwort

Nach § 5 Abs. 5a SGB V ist nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wer zuletzt vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat versichert war. Das bedeutet, dass man in der PKV versichert bleibt und ggf. in den Basistarif wechseln müsste (§ 204 Absatz 1 VVG).

Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf den Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen oder Wartezeiten sind hier unzulässig. Bei Hilfebedürftigkeit vermindert sich der Beitrag im Basistarif um die Hälfte. Der zuständige Leistungsträger leistet einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen im erforderlichen Umfang. Der Begriff Hilfebedürftigkeit orientiert sich an den entsprechenden Regelungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII (Sozialhilfe). Sie ist vom zuständigen Träger nach dem SGB II oder SGB XII auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen (z. B. Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld II). Leistungsbezieher nach dem SGB II sind nicht verpflichtet, in den Basistarif zu wechseln. Da die Höhe des Zuschusses zur Krankenversicherung allerdings auf den verminderten Beitrag für den Basistarif begrenzt ist, kommt häufig nur ein Wechsel in den Basistarif in Betracht, weil die Mehrkosten für den ursprünglichen Tarif nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können.

Wenn Sie mit Entscheidungen des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie gegen die Bescheide den Rechtsweg beschreiten.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
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Mai 2019

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