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GbR-Gründung: Rückkehr in gesetzliche Krankenversicherung?

Frage

Ich möchte mit meiner Frau eine GbR gründen, bin selbständig und privat krankenversichert. Ist es nach der Gründung der GbR möglich, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln?

Antwort

Der Gesetzgeber hat für die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vorgesehen. Die Mitgliedschaft wird begründet, wenn die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht bestehen, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, den Bezug von Arbeitslosengeld oder den Bezug von Arbeitslosengeld II, wenn die Empfängerin oder der Empfänger von Arbeitslosengeld II der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen ist (§ 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse kann begründet werden, wenn die Voraussetzungen für eine Versicherungsberechtigung gegeben sind und der Beitritt innerhalb bestimmter Fristen erklärt wird (§ 9 SGB V). Durch die Änderung der Rechtsform werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt.

Quelle:
Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
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Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung)
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Stand:
Juli 2020

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