Frage
Wir, eine junge 2-Personen-GmbH (Eheleute Anteile 50% zu 50%) mit Geschäftssitz in Deutschland, beabsichtigen unseren dauerhaften privaten Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Wir werden keine Grenzgänger. Als GmbH-Geschäftsführer erhalten meine Frau und ich demnächst ein Gehalt aus der GmbH. Meine Frau ist derzeit noch ohne Einkommen in der gesetzlichen KV versichert. Ich bin seit 25 Jahren in einer privaten KV - ebenfalls noch ohne Einkommen. Was passiert sobald wir in Frankreich sind? Wo sind wir sozialversicherungspflichtig - Deutschland oder Frankreich? Wie und an wen muss die GmbH die Sozialversicherungsbeträge überweisen? Wird der deutsche Sozialversicherungsstatus 1:1 nach Frankreich übertragen, sofern wir dort versicherungspflichtig wären? Ich würde nämlich gerne von der privaten Krankenkasse wieder in die gesetzliche Krankenkasse in Frankreich oder Deutschland wechseln - geht das?