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Rückkehr in Angestelltenverhältnis mit über 55 Jahren: gesetzliche Krankenversicherung?

Frage

Ich werde meine Selbständigkeit aufgeben und in eine Anstellung gehen. Leider bin ich schon über 55 Jahre alt. Kann ich bei der neuen Stelle in die GKV?

Antwort

Auch bei Eintreten einer Versicherungspflicht (zum Beispiel Aufnahme einer Beschäftigung) können über 55-jährige nicht in die GKV zurückkehren, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht zu keinem Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert (Rahmenfrist) waren und zusätzlich in diesen fünf Jahren mindestens entweder

  1. zweieinhalb Jahre lang versicherungsfrei waren,
  2. auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit waren oder
  3. hauptberuflich selbstständig tätig waren.

Wenn Sie also in der Rahmenfrist nicht gesetzlich krankenversichert waren und zusätzlich mindestens eine der drei genannten Voraussetzungen erfüllen, bleiben Sie versicherungsfrei, das heißt, Sie können nicht in die GKV eintreten.

Bitte sprechen Sie im Zweifelsfall mit einer gesetzlichen Krankenkasse, ob diese Voraussetzungen des § 6 Absatz 3a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorliegen und eine Mitgliedschaft in der GKV deswegen ausscheidet. Die Krankenkassen wenden das geltende Recht eigenverantwortlich an.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
November 2019

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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