Antwort
Grundsätzlich ist es denkbar, dass auch während eines Rentenbezuges noch Beiträge gezahlt werden, die sich bei einem späteren Leistungsfall noch rentensteigend auswirken. Hierzu wäre es aber in jedem Fall erforderlich, dass Ihr Mann für diese selbständige Tätigkeit noch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat.
Natürlich kann ich das in Unkenntnis des konkreten Falls nicht komplett ausschließen, halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Wenn also keine weiteren Beiträge entrichtet wurden, wird auch die Witwenrente auf der Grundlage der bisherigen Versichertenrente (Rente ihres Ehemannes) berechnet.
Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.
Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Stand:
Juni 2020