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Ehepartner war selbständig tätig: Berechnung der Witwenrente?

Frage

Ich habe eine Frage zur Witwenrente. Wie wird diese berechnet, wenn mein Mann 1.200 brutto Rente bekam und 1.000 Euro monatlich aus selbständiger Arbeit erwirtschaftet hat? Zählt nur die Rente zur Berechnung oder auch die 1.000 Euro aus selbständiger Arbeit? Wie wird diese berechnet?

Antwort

Grundsätzlich ist es denkbar, dass auch während eines Rentenbezuges noch Beiträge gezahlt werden, die sich bei einem späteren Leistungsfall noch rentensteigend auswirken. Hierzu wäre es aber in jedem Fall erforderlich, dass Ihr Mann für diese selbständige Tätigkeit noch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hat.

Natürlich kann ich das in Unkenntnis des konkreten Falls nicht komplett ausschließen, halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Wenn also keine weiteren Beiträge entrichtet wurden, wird auch die Witwenrente auf der Grundlage der bisherigen Versichertenrente (Rente ihres Ehemannes) berechnet.

Sofern Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das kostenfreie Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800.

Quelle:
Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund

Stand:
Juni 2020

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