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Heilpraktiker und Physiotherapeut: rentenversicherungspflichtig?

Frage

Laut Deutsche Rentenversicherung sind Heilpraktiker nicht rentenversicherungspflichtig - jedoch Physiotherapeuten. Da ich bisher mehr physiotherapeutisch tätig war (freier Mitarbeiter bei zwei Praxen) zahle ich Rentenversicherung. Jetzt aber bin ich überwiegend als Heilpraktiker tätig. Wenn ich als selbständiger Heilpraktiker zu einem geringen Anteil ca. 40% physiotherapeutisch tätig bin, wie sieht es dann mit der Rentenversicherungspflicht aus? Laut Deutsche Rentenversicherung sind Heilpraktiker nicht rentenversicherungspflichtig - jedoch Physiotherapeuten

Antwort

Um die Frage beantworten zu können, muss zunächst geprüft werden, ob die Tätigkeiten als Physiotherapeut und als Heilpraktiker als eine selbständige Tätigkeit oder aber getrennt zu betrachten sind. Sollte es sich um zwei voneinander abgrenzbare Tätigkeiten handeln, sind diese auch versicherungsrechtlich getrennt zu beurteilen.

In diesem Fall wären aus der Tätigkeit als Physiotherapeut weiterhin Pflichtbeiträge zu entrichten, sofern Sie aus dieser Tätigkeit einen steuerrechtlichen Gewinn von monatlich mehr als 450 Euro erwirtschaften.

Die Beurteilung und Entscheidung kann aber nur der zuständige Rentenversicherungsträger nach konkreter Prüfung der Sachlage vornehmen.

Quelle: Carsten Schulz
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezember 2015

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